2016년도 등기법포럼 발표자료

2016년도 등기법포럼 247 외국의 등기제도를 통해 본 우리나라 등기제도의 발전방향 및 등기의 연속성을 위해 등기의무자가 반드시 등기부에 먼저 등기될 것(➯전제 등기, Voreintragung)을 요구하고 있는 독일 부동산등기법 제39조 266) 는 우리에게 시사하는 바가 크다. 평소 가지고 있던 이러한 문제의식에서 출발해 일본 부동산등기제도의 번역적 수용이라는 고질적 한계를 극복하기 위해 처음 시도해 보았던 독일, 스위스, 프랑 스 부동산등기제도에 대한 연구가 처음 시작할 때보다 더 큰 아쉬움만을 남기고 말았다. 모두 발표자의 부족한 능력 탓이다. 그러나 첫걸음이 가장 어렵다는 말도 있지 않은가. 한국부동산등기법학회 회원들께서 앞으로의 발걸음도 애정어린 질정 으로 함께하여 주시길 부탁드린다. Ⅵ. 참고문헌 1. 등기제도 일반 곽윤직, 우리의 부동산등기제도의 현재와 장래(1979) 구연모, 부동산등기의 진정성 보장 연구(2014) 권영준, 등기의 공신력. 1957년 그리고 2011년(2011) 김상용, 부동산등기제도의 발전에 관한 법제사적 고찰(1983) (1) Das Rangverh ä ltnis unter mehreren Rechten, mit denen ein Grundst ü ck belastet ist, bestimmt sich, wenn die Rechte in derselben Abteilung des Grundbuchs eingetragen sind, nach der Reihenfolge der Eintragungen. Sind die Rechte in verschiedenen Abteilungen eingetragen, so hat das unter Angabe eines fr ü heren Tages eingetragene Recht den Vorrang; Rechte, die unter Angabe desselben Tages eingetragen sind, haben gleichen Rang. (2) Die Eintragung ist f ü r das Rangverh ä ltnis auch dann maßgebend, wenn die nach § 873 zum Erwerb des Rechts erforderliche Einigung erst nach der Eintragung zustande gekommen ist. (3) Eine abweichende Bestimmung des Rangverh ä ltnisses bedarf der Eintragung in das Grundbuch. 266) § 39 (1) Eine Eintragung soll nur erfolgen, wenn die Person, deren Recht durch sie betroffen wird, als der Berechtigte eingetragen ist. (2) Bei einer Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld, ü er die ein Brief erteilt ist, steht es der Eintragung des Gl ä bigers gleich, wenn dieser sich im Besitz des Briefes befindet und sein Gl ä bigerrecht nach § 1155 des B ü gerlichen Gesetzbuchs nachweist.

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